Dimpfl und Kollegen

Fuggerstr. 16

86150 Augsburg

Tel. (0821) 508 77 666

Kompetenzfeld: Rechtsmittel Berufung

Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt für Strafrecht Augsburg

Alle Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen können mit der Berufung angefochten werden. Dies betrifft sowohl Urteile des Strafrichters als auch Urteile des Schöffengerichts.  Es findet dann eine Hauptverhandlung mit einer neuen Beweisaufnahme (Berufungsinstanz) statt. Diese wird dann vor dem Landgericht an einer kleinen Strafkammer verhandelt.

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