Dimpfl und Kollegen
86150 Augsburg
Tel. (0821) 508 77 666
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Notruf Strafrecht – strafrechtlicher Notdienst – 24 h Notdienst in Strafsachen
sofortige Unterstützung 24/7 in Strafsachen
Als besonderen Service für jedermann bieten wir zusammen mit dem Augsburger Strafverteidigerverein e.V. einen telefonischen 24-Stunden-Anwalt-Notdienst (24/7-Notdienst) an. Wir stehen Ihnen im Rahmen der Hotline somit bei einem Notfall auch außerhalb unserer Bürozeiten, insbesondere am Wochenende und Feiertag zur Verfügung. Dies im Rahmen des Notdienstes in ganz Bayern, insbesondere in Augsburg und München und Nürnberg zur Verfügung. Gerade bei Ermittlungsmaßnahmen der Polizei, Verhaftung, Hausdurchsuchung, Blutentnahme, Verkehrsunfällen, wird dringend und sofort ein Rechtsanwalt benötigt.
Durch die erste Kontaktaufnahme zum dem Anwalt-Notdienst entstehen Ihnen noch keinerlei Rechtsanwaltsgebühren. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst durch eine Beauftragung eines Rechtsanwalts. Sie erreichen kurzfristig einen Rechtsanwalt der Ihnen kurzfristig beistehen kann.
Was geschieht bei einem Anruf/Notruf bei dem Notdienst (Soforthilfe)?
Der als Notanwalt tätige Rechtsanwalt – in der Regel ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht – nimmt Ihren Anruf entgegen. Er nimmt den Sachverhalt auf und erteilt – nach seinem eigenen Ermessen und im eigenen Namen- sofort telefonisch Rechtsrat. Im Falle von Verhaftung, Festnahme, Festhalten, drohende Untersuchungshaft (U-Haft), Vernehmung durch Polizei, Durchsuchung, wird die betroffene Person ggfls. kurzfristig, auch in der Nacht einen Rechtsanwalt benötigen. Die betroffen Person wird meist sofort im Polizeigewahrsam aufgesucht und erhält dort die notwendige Unterstützung. Soweit z. B. ein Haftbefehl am Wochenende eröffnet wird, begleitet dies einer unserer Strafverteidiger und beantragt gegebenenfalls nach Prüfung die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Auflagen. Bei einer Durchsuchung erscheint einer unserer Anwälte vor Ort, prüft den Durchsuchungsbeschluss/Durchsuchungsbescheid und achtet auf die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen.
Mit welchen Kosten ist im Falle einer Beauftragung in einer Strafsache zu rechnen?
In Deutschland sind die anwaltlichen Gebühren erst einmal gesetzlich geregelt im so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn man einen Anwalt beauftragt und nichts gesondert vereinbart, fallen diese Gebühren an.
Zur Frage, was kostet der Strafverteidiger, muss Ihnen bewusst sein: Ein Fachanwalt für Strafrecht mit langer Berufserfahrung als Strafverteidiger, der sich auf das Fachgebiet konzentriert, Autorität mitbringt und auch die entsprechende Fachliteratur vorhält, Zeit in strafrechtliche Fortbildungen und strafrechtliche Lektüre investiert, wird mit Ihnen eine Honorarvereinbarung schließen.
Der Rechtsanwalt informiert Sie anfänglich vor Übernahme eines Mandates im Strafrecht zu den zu erwartenden Kosten.
Dimpfl und Kollegen