Dimpfl und Kollegen

Fuggerstr. 16

86150 Augsburg

Tel. (0821) 508 77 666

Verbraucherinsolvenz – Regelinsolvenz – endlich raus aus der Schuldenfalle

Schwerpunkt Insolvenzrecht – Schuldenbereinigung – Schuldnerberatung

Insolvenzrecht bundesweit – SOFORT und bei uns OHNE WARTEZEIT
Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

Für natürliche Personen, die keine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben oder für natürliche Personen, die zwar eine selbständige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger), sieht § 304 InsO zwingend ein vereinfachtes Verfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) vor. Danach sind Personen, die noch aktiv eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben vom Verbraucherinsolvenzverfahren ausgeschlossen. Aufgrund des Einsatzes modernster Software besteht bei Verbraucherinsolvenzverfahren für Schuldner bei uns keine Wartezeit. Wir erfassen sofort Ihre Gläubiger und beginnen mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.

Sofern Sie nicht über das notwendige Einkommen verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit über Beratungshilfe abzurechnen.

Ihre
Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen
Felix R. H. Dimpfl
Rechtsanwalt, Kanzleiinhaber
Dipl.-Jur. (univ.), auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Strafverteidiger, auch Fachanwalt für Strafrecht

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