Dimpfl und Kollegen
86150 Augsburg
Tel. (0821) 508 77 666
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Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt für Strafrecht Augsburg
Alle Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen können mit der Berufung angefochten werden. Dies betrifft sowohl Urteile des Strafrichters als auch Urteile des Schöffengerichts. Es findet dann eine Hauptverhandlung mit einer neuen Beweisaufnahme (Berufungsinstanz) statt. Diese wird dann vor dem Landgericht an einer kleinen Strafkammer verhandelt.
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