Kompetenzfeld: Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Landesverfassungsbeschwerde
Inhaltsverzeichnis
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen nahezu die letzte Möglichkeit, sich gegen Grundrechtseingriffe des Staates zur Wehr zu setzen. Es geht einzig und allein darum zu prüfen, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt wurde.
Angriffsziel
Sind alle Rechtsmittel des Strafverfahrens ausgeschöpft, ist die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen meist die letzte Möglichkeit in Deutschland, sich gegen ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe des Staates zur Wehr zu setzen. Eine Verfassungsbeschwerde kommt insbesondere in Betracht gegen
- Urteile in Strafsachen
- Maßnahmen im Ermittlungsverfahren
- Durchsuchung, Haftbefehl, Telefonüberwachung
- Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren
- in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug
- …
Ihre Anwälte und Verteidiger
Rechtsanwalt
Felix R. H. Dimpfl
Ressortleiter Strafrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
Rechtsanwältin
Donatella Angino
stellvertretende Ressortleiterin Strafrecht, Rechtsanwältin, Strafverteidigerin
✔ erfahrene Rechtsanwälte
✔ Top-Bewertungen durch unsere Mandanten
✔ bundesweit als Strafverteidiger tätig
✔ faire und transparente Kosten
Anfrage Verfassungsbeschwerde
unsere Tätigkeit
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen als Königsdisziplin der Strafverteidigung. Sie gilt unter erfahrenen Strafverteidigern als anspruchsvollste Tätigkeit im Strafrecht. Als Ihre Strafverteidiger und Rechtsanwälte treten wir Grundrechtsverletzungen entgegen und verteidigen Sie auch am Bundesverfassungsgericht.
1. Eine Verfassungsbeschwerde ist aufwendig und komplex
Etwa 95 % der beim BVerfG eingehenden verfahrenseinleitenden Anträge sind Verfassungsbeschwerden, davon der überwiegende Teil Urteilsverfassungsbeschwerden. Die Erfolgsquote ist gering, sie liegt bei etwa 2 %.2. Um Erfolg zu haben benötigen Sie erfahrene Anwälte, die auch auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert sind. Als Ihre Verteidiger, Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.
2. Schuld oder Unschuld wird nicht geprüft
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht dafür da über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Es ist keine “Revisionsinstanz” und hat auch nicht die Aufgabe Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Es prüft einzig und allein die Vereinbarkeit mit höherem Recht, den Grundrechten.
3. Es gibt keine Angemessenheitsprüfung bezüglich Strafmaß
Lediglich die Verletzung von Grundrechten wird geprüft.
4. Die Verfassungsbeschwerde hindert nicht an einer Vollstreckung
Als Ihre Verteidiger müssen wir gegebenenfalls einen Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen.
Wir sind Ihre Anwälte und Verteidiger aus Überzeugung. Wir kämpfen für Ihre Grundrecht und ein faires Verfahren.
Referenz
Ein Beispiel unserer Tätigkeit (Rechtanwältin Angino, Rechtsanwalt Dimpfl: “Ein friedfertiger Bürger wurde totgeschlagen, schlichtweg totgeschlagen”, erklärte Innenminister Horst Seehofer empört.): Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit unserer Strafrechtsressorts wurden eine Vielzahl von Haftbefehlen aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde wurde gewonnen.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Bloße Anwesenheit am Tatort ist nicht strafbar.
In: Legal Tribune Online, 11.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40775/
Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts
Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts.