Dimpfl und Kollegen

Fuggerstr. 16

86150 Augsburg

Tel. (0821) 508 77 666

Terminsvertretung an allen Augsburger Gerichten

Augsburg: AG, LG, OLG, ArbG, SozG, Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Korrespondenzanwalt, KORA, Untervollmacht

Sehr geehrte Kollegen,

wir nehmen für Sie Ihre Termine als Ihr Terminsvertreter in Untervollmacht war.

Mit dem Oberlandesgericht München Zivilsenate Augsburg (4., 14., 24., 27. und 30. Zivilsenat)  und dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg haben in der schwäbischen Universitätsstadt gleich zwei überregional zuständige Gerichte ihren Sitz. Hinzu kommen das Amtsgericht in Augsburg, das Landgericht in Augsburg, das Sozialgericht in Augsburg und das Arbeitsgericht in Augsburg.

Wir befinden uns in unmittelbarer Nähe zu allen Gerichten. Für auswärtige Kollegen übernehmen wir gerne die Terminsvertretung in Untervollmacht.  Lassen Sie uns einfach die Unterlagen rechtzeitig zukommen. Die Tätigkeit als Korrespondenzanwalt wird gewissenhaft und mit größter Sorgfalt ausgeübt. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den üblichen Gebühren eines Korrespondenzanwaltes. Eine Beauftragung ist auch kurzfristig möglich.

Aufgrund der Größe unserer Kanzlei sowie unseren Netzwerken steht in der Regel immer ein Kollege in unserer Kanzlei zur Verfügung. Sie müssen also nicht lange fragen ob wir Zeit haben. Lediglich bei Beauftragungen an den auswärtigen Amtsgerichten wie Ulm, Neu-Ulm, Stuttgart, Günzburg und den Landgerichten Ulm, Stuttgart, München, Kempten und Memmingen bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.

gewöhnlicher Ablauf

  1. – Unterlagen mailen, faxen oder per Post schicken, am einfachsten per beA an RA Felix Dimpfl. Die Untervollmacht bitte nicht vergessen.
  2. – Sie erhalten unverzüglich eine Übernahmeerklärung. Darin wird auch die Gebührenteilung bestätigt. Gleichzeitig informieren wir das Gericht von der Terminsvertretung.
  3. – Die Angelegenheit wird mit Ihnen telefonisch erörtert.
  4. – Wir nehmen den Termin gemäß erteilter Vorgaben für Sie wahr. Einen Vergleich schließen wir grundsätzlich nur mit ausreichender Widerrufsfrist.
  5. – Sie erhalten einen umfassenden Terminsbericht in der Regel noch am Verhandlungstag, ferner unsere Kostenrechnung.
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