Dimpfl und Kollegen

F
uggerstr. 16

86150 Augsburg

Tel. (0821) 508 77 666

Kompetenzfeld Strafrecht, Strafverteidigung

Anwalt – Strafrecht – Strafverteidiger – Augsburg – München

Sofort-Hilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten

kurzfristige Termine

24h-Notdienst in Strafsachen: +49 174 7772244




Kontakt Rechtsanwalt Strafrecht




Rechtsanwalt Felix Dimpfl

Ressortleiter Strafrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger

Ressortleiter Strafrecht Augsburg:

Felix R. H. Dimpfl

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht

Ihr Fachanwalt und Strafverteidiger in Augsburg

aus Überzeugung und Leidenschaft


Fachanwalt für Strafrecht

mehr als 20 Jahre Berufserfahrung

mehr als 300 zufriedene Mandaten jährlich

Rechtsanwältin Donatella Angino

stellvertretende Ressortleiterin Strafrecht, Rechtanwältin für Strafrecht, Strafverteidigerin

stellvertretende Ressortleiterin:

Donatella Angino

Rechtsanwältin, Strafverteidigerin

Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Ihre Expertin in Augsburg auf dem Gebiet des
Strafrechts und der Strafverteidigung


Strafverteidigerin

mehrere Jahre Berufserfahrung

viele zufriedene Mandanten jährlich

Rechtsanwältin Olga Weigandt

Rechtanwältin für Strafrecht, Strafverteidigerin

Olga Weigandt

Rechtsanwältin, Strafverteidigerin

Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Ihre Spezialistin in Augsburg für Strafrecht,
Strafverteidigung, Berufung, Revision


Strafverteidigerin

mehr als 10 Jahre Berufserfahrung

viele zufriedene Mandanten jährlich

Schwerpunkt Strafrecht, Strafverteidigung

Strafrecht Expertenrat

Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.
Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt!



Leistungsspektrum Strafrecht


Es geht oft schneller als gedacht: Ob zu Recht oder zu Unrecht, Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – beispielsweise von Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder Zoll.

Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt, werden Sie im günstigsten Fall aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen. Im ungünstigsten Fall kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie fest. Durchsuchungen oder gar Verhaftungen sind Extremsituationen, die jeden Menschen überfordern.

Wenn Sie sich fragen ob Sie einen Anwalt für Strafrecht brauchen und zögern ist es oft schon zu späht. Je früher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto besser sind Ihre Erfolgsmöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen!

Die Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen, Augsburg, berät alle Mandanten in allen strafrechtlichen Belangen und verteidigt diese in allen Instanzen. Nach einer Vielzahl von großen Prozessen hat sich die Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen den Ruf als eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei weit über die Augsburg hinaus erarbeitet. Wir sind bundesweit tätig.

Sie finden uns im Zentrum von Augsburg in der Fuggerstr. 16, 86150 Augsburg.

 



Philosophie


Wir wollen, dass Sie such gut beraten und verteidigt fühlen!

Wir haben ehrliche Interesse an Ihren Fällen und an Ihren Akten. Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen zu. Wir finden eine Lösung. Wir sind aus echter Überzeugung als Ihre Strafverteidiger für Sie tätig. In Deutschland gilt im Strafrecht die Unschuldsvermutung. Sie haben das Recht auf ein faires Verfahren.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Strafrecht!

Eine Vorladung für eine in einem Strafverfahren beschuldigte Person ist ist eine Bitte zum persönlichen Erscheinen. Sie sind nicht verpflichtet zu erscheinen. In der Regel bekommt man die Vorladung per Post, aber es kann auch vorkommen, dass man von der Polizei telefonisch vorgeladen wird. Üblicherweise



Kampf um Recht und Freiheit


Strafverteidigung ist Kampf. 
Ein Kampf um Ihre Rechte im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.

Wir kämpfen für Sie. Wir nehmen jede Herausforderung an. Als Anwälte im Bereich Strafrecht Augsburg sind wir auf die Verteidigung von Beschuldigten spezialisiert. Mit unserem besonderen juristischen Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung haben wir bis heute unzähligen Mandanten geholfen. Schnell, professionell und unbürokratisch. Überzeugen Sie sich selbst!

Strafrecht Expertenrat:

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Strafverteidiger ist wichtig!

Je früher Sie einen Anwalt für Strafrecht mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten.



häufig verteidigte Delikte

 

Unsere Rechtsanwälte verteidigen in ganz Deutschland jährlich mehrere hundert Mandanten. unter anderem im Allgemeinen Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub, usw.), im Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Untreue, Steuerhinterziehung, Marktmanipulation), im Bereich der Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag), im Sexualstrafrecht (z.B. Vergewaltigung, sexueller Kindesmissbrauch) sowie in Drogendelikten aller Art (z.B. BtMG, AMG).Wir bearbeiten (Auszug):

  • Allgemeines Strafrecht
  • Körperverletzung
  • Betrug 
  • Diebstahl
  • Drogendelikte
  • Besitz von Betäubungsmitteln
  • Einfuhr von Betäubungsmitteln
  • Handel mit Betäubungsmitteln 
  • Sexualstrafrecht
  • Raubtaten (z.B. Raub, schwerer Raub oder Erpressung etc.)
  • Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung 
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Tötungsdelikte
  • Mord
  • Totschlag
  • fahrlässige Tötung
  • Gewaltstraftaten (z.B. einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung etc.)
  • Eigentums- und Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Erpressung, Hehlerei, Bandendiebstahl, Unterschlagung, Untreue etc.)
  • Terrorismusverfahren (z.B. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc.)
  • Verkehrsstraftaten (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr etc.)
  • Aussagedelikte (z.B. Meineid etc.)
  • Urkundenfälschung
  • Ehrdelikte (z.B. Beleidigung)
  • Hausfriedensbruch
  • Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
  • Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

und weitere Delikte des Strafrechts und des Jugendstrafrechts.

 



Instanzenzug im Strafrecht

 

Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts als Verteidiger tätig. Wir verteidigen Sie bei jeder Art von Straftat kompetent. Umso schwerer der Vorwurf ist, umso notwendiger ist eine effektive sofortige Strafverteidigung.

Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in allen Verfahrensabschnitten:



strafrechtliches Ermittlungsverfahren

Besteht der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, so wird nach § 160 StPO ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In einzelnen Fällen kann es passieren, dass Zwangsmaßnahmen durchführt. Diese können sein:

  • Durchsuchung Ihrer Wohnung, Auto
  • Beschlagnahmung von bestimmten Gegenständen
  • Körperliche Untersuchungen, wie Blutproben
  • Untersuchungshaft
  • Handyauswertung



Vorladung zur Polizei

Wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung im Strafrecht erhalten, dann müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren und nichts überstürzen. Die Vorladung zeigt Ihnen, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Oftmals ist es der erste Zeitpunkt in dem Sie von dem Strafverfahren erfahren. Wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren. Sie dürfen nichts überstürzen.

Strafrecht Expertenrat:

Sie sind nicht verpflichtet einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Nehmen Sie einen Termin im Zweifel nicht war.

Es empfiehlt sich unbedingt, einen Strafverteidiger zu konsultieren. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie und sollten Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung. Sagen Sie den Termin auch nicht selbst ab. Wenn Sie anrufen könnte bereits ein Beamter eine Vernehmung am Telefon versuchen.

Strafrecht Expertenrat:

Machen Sie keinerlei Angaben.

Aussage verweigern

Grundsätzlich sollten Beschuldigte in einem Strafverfahren  zunächst keine Aussage bei der Polizei tätigen. Es steht einem Beschuldigten im Strafverfahren ein vollumfassendes Aussageverweigerungsrecht zu.  Vor jeder Vernehmung ist der Beschuldigte über dieses Aussageverweigerungsrecht zu belehren (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Unterbleibt eine solche notwendige Belehrung des Beschuldigten über sein Schweigerecht und kommt es dennoch zu einer Aussage,  ist diese vor Gericht nicht verwertbar (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Schweigen darf nicht negativ gewertet werden. Alles was Sie entlastet können Sie bis zu einer Urteilsverkündung noch vorbringen. Es besteht somit kein Bedarf zu erscheinen. Unsere Rechtsanwälte werden Sie hierzu umfassend beraten. 



Beschlagnahme Mobiltelefon/Handy

Eine Herausgabepflicht besteht nicht, sofern nicht ein richterlicher Beschluss vorliegt oder die Herausgabe wegen Gefahr im Verzug anordnet wird.

Sie können nie sicher sein was sich in Ihrem Handy befindet oder wonach genau gesucht wird, z. B.

  1. Tor-Browser (Surfen im Darknet)
  2. Hinweise auf Kauf von Bitcoins
  3. Chats
  4. Emails
  5. Drogengeschäfte
  6. Kontakte zu Kriminellen
  7. Fotos (z. B. Sie mit Drogen, Pornographie, Diebesgut …)
  8. Bankgeschäfte
  9. Standortdaten z. B. von Bildern

Geben Sie im Regelfall nie ein Telefon freiwillig heraus.

Strafrecht Expertenrat:

Niemand ist verpflichtet, seine PIN bekanntzugeben. Sie sollten diese im Regelfall nicht nennen.

Wird die PIN nicht mitgeteilt, wird von der Polizei oft behauptet, dass das Handy “eingeschickt werden müsse” oder mithilfe eines “teuren Sachverständigen” an den Inhalt gelangt werde. Auch dass bei dem Knacken das “Handy zerstört werden könne” und es “lange dauere”. Es geht um Sie in einem Strafverfahren gegen Sie. Der Gegenwert eines Mobiltelefons ist gering in Relation zu ihrer Freiheit. Und wenn Sie freigesprochen werden können Sie für die Entziehung Ihres Telefons Ansprüche nach dem StrEG (Strafrechtsentschädigungsgesetz) geltend machen. Teilen Sie eine PIN im Zweifel nicht vorschnell oder gar nicht mit.

Lassen Sie die SIM-Karte sofort bei Ihrem Provider sperren. Sie können sich auch eine neue SIM mit der selben Rufnummer ausstellen lassen.

erste Instanz

Bei der ersten Instanz handelt es sich um das Gericht, das einen Fall zuerst bearbeitet. Wir verteidigen Sie in Strafsachen am Amtsgericht (AG Strafrichter, AG Schöffengericht) sowie erstinstanzlich an den Strafkammern am Landgericht.


Berufung im Strafrecht

Als Ihre Strafverteidiger verteidigen wir Sie in strafrechtlichen Berufungsverfahren an Berufungskammern am jeweils zuständigen Landgericht.

Strafrecht Expertenrat:

Die Berufung muss binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden.

Revision in Strafsachen

Wir prüfen Urteile auf Verfahrensfehler und kämpfen für Sie in Revisionsverfahren am Oberlandesgericht, dem Bayerischen Obersten Landesgericht und am Bundesgerichtshof. Die Revision ist die Königsdisziplin im Strafrecht.

Strafvollstreckung: Halbstrafe, Entlassung nach zwei Dritteln, Bewährungswiderruf
Wiederaufnahme von Verfahren

Strafrecht Expertenrat:

Die Revision muss binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden.



Strafvollstreckung

 

Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts als Verteidiger tätig. Wir verteidigen Sie bei jeder Art von Straftat kompetent. Umso schwerer der Vorwurf ist, umso notwendiger ist eine effektive sofortige Strafverteidigung.

Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in allen Verfahrensabschnitten:

vorzeitige Entlassung

H

Halbstrafe

Untersuchungshaft , Durchsuchung, Beschlagnahme, erkennungsdienstliche Behandlung, Überwachung der Telekommunikation

2/3-Antrag

Wir kämpfen erstinstanzlich für Ihr Recht und Ihre Freiheit.
Berufung


Gnadenantrag

Wir verteidigen Sie in der zweiten Instanz.


Haftaufschub

Wir prüfen Urteile auf Verfahrensfehler und führen Revisionsverfahren.
Strafvollstreckung: Halbstrafe, Entlassung nach zwei Dritteln, Bewährungswiderruf
Wiederaufnahme von Verfahren



Fristen im Strafrecht


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Verfassungsbeschwerde Strafsachen


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europäischer Gerichtshof


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Bürozeiten, Notdienst 7/24

Bürozeiten

Wir Sind als Ihre Strafverteidiger stets erreichbar. Das Büro in 86150 Augsburg, Fuggerstr. 16,  ist stets mit Rechtsanwälten besetzt. Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren.

Unsere Öffnungszeiten sind von Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bist 17.00 Uhr, am Donnerstag Stehen Ihnen unsere Anwälte im Büro Augsburg von von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich per Telefon, E-Mail oder über die Terminanfrage des Profils an die Kanzlei wenden.


Notdienst


sofortige bestmögliche Verteidigung

Wir stehen Ihnen als Ihre Strafverteidiger 24 Stunden in Notfällen zur Verfügung. Unsere auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte übernehmen Ihre Verteidigung! Sofort. Dies insbesondere bei:

  • Festnahme, Verhaftung
  • U-Haft/Untersuchungshaft
  • Hausdurchsuchungen/Durchsuchungsbeschluss
  • Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung durch Polizei/Staatsanwaltschaft/Hauptzollamt
  • Verkehrskontrolle
Strafrecht Expertenrat:

Speichern Sie die Strafrecht-Notfallnummer:
0174-7772244



europäischer Gerichtshof


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Zusammenfassung

 

  • Strafverteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG, Besitz, Einfuhr und Herstellen von Betäubungsmittel bzw. Handelstreiben mit Betäubungsmitteln (Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin, Speed, LSD, Heroin, Crystal Meth, Kräutermischungen, Badesalz, …)
  • Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Tötung auf Verlangen, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, Schwangerschaftsabbruch)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Führungsaufsicht, Nötigung, Bedrohung)
  • Diebstahl und Unterschlagung (Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, schwerer Bandendiebstahl, Unterschlagung, Haus und Familiendiebstahl, Entziehung elektrischer Energie)
  • Raub und Erpressung (Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, räuberischer Diebstahl, Erpressung, räuberischer Erpressung)
  • Begünstigung und Hehlerei (Begünstigung, Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt, Hehlerei, gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei, Geldwäsche)
  • Betrug und Untreue (Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch, Erschleichen von Leistungen, Kreditbetrug, Sportwettenbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), Missbrauch von Scheck-und Kreditkarten
  • Urkundenfälschung (Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Missbrauch von Ausweispapieren)
  • Insolvenzstraftaten (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung)
  • Strafbarer Eigennutz (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel, Vereitelung der Zwangsvollstreckung, Wucher, Pfandkehr)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb
  • Sachbeschädigung
  • Gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung, Herbeiführen einer Brandgefahr, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Vollrausch)
  • Straftaten gegen die Umwelt 
  • Straftaten im Amt (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung Verletzung des Dienstgeheimnisses, Verletzung des Steuergeheimnisses, Parteiverrat)
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt (öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung)
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Bildung bewaffneter Gruppen, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Nichtanzeige geplanter Straftaten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Missbrauch von Notrufen, Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, Verstoß gegen das Berufsverbot, Vortäuschen einer Straftat)
  • Geld- und Wertzeichenfälschung (Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld)
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid (falsche uneidliche Aussage, Meineid, falsche Versicherung an Eides statt, versuchte Anstiftung zur Falschaussage)
  • Falsche Verdächtigung
  • Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (Verletzung der Unterhaltspflicht, Beischlaf zwischen Verwandten, Personenstandsfälschung)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, exhibitionistische Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Verbreitung pornographischer Schriften, Verbreitung Gewalt-oder Tier pornographische Schriften, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, Verbreitung, Erwerb und Besitz Jugend Pornographischer Schriften, sexuelle Belästigung, Straftaten aus Gruppen)
  • Beleidigung (z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
  • Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarussell, Selbstanzeige Finanzamt)
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ,Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Verletzung des Briefgeheimnisses,Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung. Wir kämpfen für Sie und Ihre Freiheit. Das ist ein Versprechen.

Ihre
Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen
Felix R. H. Dimpfl

Rechtsanwalt, Diplom-Jurist (univ.)
Strafverteidiger, auch Fachanwalt für Strafrecht

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